Änderung bei Förderungen durch die KfW

Sie finden das Merkblatt sowohl auf den Seiten der KfW.de wie auch hier unter haustechnikbayern.de.

Bitte beachten Sie, dass ab sofort keine neuen Anträge nach den bisherigen Förderrichtlinien des KfW 458 -Programms mehr gestellt werden können.

Anträge nach den neuen Fördersätzen können voraussichtlich ab dem 21.7.2026 gestellt werden. Grundsätzlich gilt, dass die Fördersätze über die Zeit geringer werden, es sich also lohnt, bald eine neue Wärmepumpe oder Biomasseheizung einbauen zu lassen.