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Passwort vergessen?1. Anmeldung
Anmeldungen können grundsätzlich nur in schriftlicher Form anhand der mit der Veranstaltungsankündigung abgedruckten Anmeldeformulare oder online in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt werden.
Sofern in der Ausschreibung nicht anders erwähnt, ist der Anmeldeschluss zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn.Telefonische Anmeldungen nach Anmeldeschluss können nur berücksichtigt werden, wenn die maximale Teilnehmerzahl für die angekündigte Veranstaltung nicht erreicht ist und eine umgehende schriftliche Anmeldung nachgereicht wird.
Die Anmeldung wird mit dem Eingang bei der Förderungsgesellschaft verbindlich.
Tel.: (089) 660116/78-79
Fax: (089) 660116-75
Email: fginfo(at)haustechnikbayern.de
2. Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühren werden im Rahmen der Ankündigung für jede einzelne Veranstaltung bekannt gegeben.
Sie erhalten ca. 10 Tage vor Kursbeginn (somit nach Anmeldeschluss) die Rechnung über die Teilnahmegebühr, die als Teilnahmebestätigung gilt. Bitte zahlen Sie erst nach Erhalt der Rechnung! Die Teilnahmegebühr umfasst die Lehrgangsunterlagen und eventuell anfallende Prüfungsgebühren. Eine Teilnahme am Kurs ist erst nach Begleichung der Kursgebühr möglich.
3. Abmeldung
Eine Abmeldung muss in Textform (postalisch, Fax, Mail) erfolgen. Wenn die Abmeldung bis zum Datum des Anmeldeschlusses erfolgt, wird die volle Teilnahmegebühr zurückerstattet.
Bei Absage nach Anmeldeschluss bis 7 Werktage vor Seminarbeginn hat die Förderungsgesellschaft als Veranstalter einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Diese beträgt 40% des vereinbarten Teilnahmeentgelts. Bei späterer Abmeldung oder Nichtteilnahme wird der volle Betrag der Teilnahmegebühr fällig. Bei Absage eines Teilnehmers kann vom Betrieb ohne weitere Kosten ein Ersatzteilnehmer benannt werden.Dem Teilnehmer steht jeweils der Nachweis frei, dass der Förderungsgesellschaft kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.
4. Abmeldung bei Krankheit
Bei Absage nach Anmeldeschluss auf Grund von Erkrankung des Teilnehmers hat die Förderungsgesellschaft als Veranstalter einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Diese beträgt 20% des vereinbarten Teilnahmeentgelts. Die Erkrankung muss durch ein ärztliches Attest bestätigt werden, da ansonsten die Bedingungen der Nr. 3 gelten.
Für den Zeitpunkt der Abmeldung ist der Eingang bei der Förderungsgesellschaft maßgebend. Telefonische Absagen sind unverzüglich schriftlich zu bestätigen. Bei Absage eines Teilnehmers kann vom Betrieb ohne weitere Kosten ein Ersatzteilnehmer benannt werden.
Dem Teilnehmer steht jeweils der Nachweis frei, dass uns kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.
5. Rücktritt des Veranstalters
Die Förderungsgesellschaft ist als Veranstalter berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, ungeachtet sonstiger Gründe, insbesondere, wenn:
- für eine Veranstaltung nicht genügende Anmeldungen vorliegen
- die Veranstaltung aus nicht von uns zu vertretenden Umständen abgesagt werden muss.
In den vorgenannten Fällen werden bereits bezahlte Teilnahmeentgelte vollständig zurückerstattet. Schadensersatzansprüche stehen den Teilnehmern nicht zu.
6. Änderungen
Die Förderungsgesellschaft behält sich in Ausnahmefällen einen Referentenwechsel vor, den Veranstaltungstermin zu ändern sowie den Veranstaltungsort zu wechseln.
7. Haftung
Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit des Teilnehmers, Ansprüche wegen Kardinalpflichten, d. h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet ist sowie dem Ersatz von Verzugsschäden. Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens.
8. Anerkennung der Teilnahmebedingungen
Mit der Anmeldung erkennen der Betrieb sowie der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen an.
1. Anmeldung
Anmeldungen können grundsätzlich nur online über www.haustechnikbayern.de oder auf email- Einladung erfolgen.
Sofern in der Ausschreibung nicht anders erwähnt, ist der Anmeldeschluss zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Telefonische oder schriftliche Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden.
Die Anmeldung wird mit dem Eingang bei der Förderungsgesellschaft haustechnikbayern.de verbindlich.
2. Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühren werden im Rahmen der Ankündigung für jede einzelne Veranstaltung bekannt gegeben.
Sie erhalten unmittelbar nach der Anmeldung die Rechnung über die Teilnahmegebühr per email als PDF-Datei zugesendet, die als Teilnahmebestätigung gilt. Diese Rechnung ist sofort fällig. Bitte zahlen Sie die Rechnung sofort nach deren Erhalt. Die Teilnahmegebühr umfasst die Lehrgangsunterlagen und eventuell anfallende Prüfungsgebühren. Eine Teilnahme am Kurs ist erst nach Begleichung der Kursgebühr möglich.
3. Abmeldung
Eine Abmeldung muss in Textform (postalisch, Fax, Mail) erfolgen. Wenn die Abmeldung bis zum Datum des Anmeldeschlusses erfolgt, wird die volle Teilnahmegebühr zurückerstattet.
Bei Absage nach Anmeldeschluss bis sieben Werktage vor Seminarbeginn hat die Förderungsgesellschaft als Veranstalter unbeschadet der Regelungen zum Widerrufsrecht für Verbraucher einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Diese beträgt 40% des vereinbarten Teilnahmeentgelts. Bei späterer Abmeldung oder Nichtteilnahme wird der volle Betrag der Teilnahmegebühr fällig. Bei Absage eines Teilnehmers kann vom entsendenden Betrieb ohne weitere Kosten ein Ersatzteilnehmer benannt werden. Dem Teilnehmer steht jeweils der Nachweis frei, dass der Förderungsgesellschaft kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.
4. Abmeldung bei Krankheit
Bei Absage nach Anmeldeschluss auf Grund von Erkrankung des Teilnehmers hat die Förderungsgesellschaft als Veranstalter unbeschadet der Regelungen zum Widerrufsrecht für Verbraucher einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Diese beträgt 20% des vereinbarten Teilnahmeentgelts. Die Erkrankung muss durch ein ärztliches Attest bestätigt werden, da ansonsten die Bedingungen der Nr. 3 gelten.
Für den Zeitpunkt der Abmeldung ist der Eingang bei der Förderungsgesellschaft maßgebend. Telefonische Absagen sind unverzüglich schriftlich zu bestätigen. Bei Absage eines Teilnehmers kann vom Betrieb ohne weitere Kosten ein Ersatzteilnehmer benannt werden.
Dem Teilnehmer steht jeweils der Nachweis frei, dass der Fördergesellschaft kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.
5. Rücktritt des Veranstalters
Die Förderungsgesellschaft ist als Veranstalter berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, ungeachtet sonstiger Gründe, insbesondere, wenn:
- für eine Veranstaltung nicht genügend Anmeldungen vorliegen
- die Veranstaltung aus nicht von ihr zu vertretenden Umständen abgesagt werden muss.
In den vorgenannten Fällen werden bereits bezahlte Teilnahmeentgelte vollständig zurückerstattet. Schadensersatzansprüche stehen den Teilnehmern nicht zu.
6. Änderungen
Die Förderungsgesellschaft behält sich in Ausnahmefällen einen Referentenwechsel vor und den Veranstaltungstermin zu ändern.
7. Regelungen zur Unmöglichkeit der Durchführung der Online Aus-und Fortbildungsveranstaltungen
Sollte der angemeldete Teilnehmer an der Onlineveranstaltung vorbehaltlich der Ziffern 3 und 4 aus Gründen nicht teilnehmen können, die in seiner geschäftlichen Risikosphäre liegen, so hat er keinen Rückzahlungsanspruch hinsichtlich der Teilnahmegebühr oder Schadensersatzansprüche gleich welchen Rechtsgrundes.
Dies gilt insbesondere für die Fälle, in denen die technische Ausstattung der Hard- und/oder Software des Teilnehmers eine Teilnahme an der Online Veranstaltung nicht erlaubt oder nicht möglich macht.
8. Haftung
Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit des Teilnehmers, Ansprüche wegen Kardinalpflichten, d. h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet ist sowie dem Ersatz von Verzugsschäden. Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens.
Stand: Juli 2021
9. Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbraucher haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab Vertragsschluss unbeschadet des § 356 Abs. 4 BGB.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
FG SHK-Förderungsgesellschaft für die Handwerke der Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik in Bayern mbH
Pfälzer-Wald-Straße 32
81539 München
Telefon: 089/660116-78/79
Telefax: 089/660116-75
info@fgshk-bayern.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Sie können dafür das nachfolgende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Muster-Widerrufsformular
An FG SHK-Förderungsgesellschaft für die Handwerke der Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik in Bayern mbH, Pfälzer-Wald-Straße 32, 81539 München, Telefon: 089/660116-78/79,Telefax: 089/660116-75, info@fgshk-bayern.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) (Falls dem Verbraucher möglich: Angaben zum abgeschlossenen Vertrag)
…………………………………………………………………………………….
…………………………………………………………………………………….
–
Bestellt am (*) ……………………... /teilgenommen am (*) ………………………
–
Name des/der Verbraucher(s) …………………………………………….…….
–
Anschrift des/der Verbraucher(s) ……………………………………….………
Unterschrift des/der Verbraucher(s) ………………………………….……….. (nur bei Mitteilung auf Papier)
–
Datum …………………………
(*) Unzutreffendes streichen.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
10. Information zum Erlöschen des Widerrufsrechts für Verbraucher
Das Widerrufsrecht erlischt gemäß § 356 Abs. 4 BGB bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen auch dann, wenn
- der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und
- mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine
ausdrückliche Zustimmung gegeben hat, mit der Ausführung der Dienstleistung zu beginnen,
- und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er (Verbraucher) sein Widerrufsrecht bei
vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert.
11. Erklärung des Verbrauchers zum Erlöschen des Widerrufsrechts
Der Verbraucher erklärt mit der Anmeldung zum Online Seminar
(1)
dass er seine ausdrückliche Zustimmung dazu gibt, dass der Unternehmer mit der Ausführung seiner Dienstleistung zu dem im Vertrag genannten Termin vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen soll,
(2)
dass er bestätigt, davon Kenntnis zu haben, dass er sein Widerrufsrecht in dem Moment verliert, in dem der Unternehmer den Vertrag vollständig erfüllt hat.
12. Anerkennung der Teilnahmebedingungen und Bestätigung der Information über das gesetzliche Widerrufsrecht
Mit der Anmeldung erkennen der Betrieb sowie der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen als Vertragsgegenstand an.
Mit der Anmeldung bestätigt der Verbraucher, dass er über das gesetzliche Widerrufsrecht informiert wurde und bestätigt weiter, dass er die Informationen und Erklärungen verstanden hat. Der Verbraucher erklärt, dass ihm eine Musterwiderrufserklärung zur Verfügung gestellt wurde.