Förderungen

Der Bund fördert den Einbau von Heizungen in bestehende Gebäude, wenn diese Erneuerbare Energien nutzen – egal, ob es sich um ein Wohn- oder Nichtwohngebäude handelt. Die Förderung auf Bundesebene wird im Wesentlichen durch zwei Förderinstitute abgewickelt: Dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Träger der beiden Institute ist das Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi). Die Förderprogramme sind seit Anfang 2021 in der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) zusammengefasst, neu strukturiert, vereinfacht und mit verbesserten Fördersätzen ausgestattet. Die Förderhöhe variiert und richtet sich nach den Maßnahmen, die umgesetzt werden. Wird eine Ölheizung durch eine förderfähige Anlage ersetzt, erhöht sich der Fördersatz um weitere 10 Prozentpunkte. Für ein Bestandsgebäude ist somit ein Zuschuss von bis zu 55% der Kosten für eine neue Heizung möglich. Alternativ kann auch ein Kredit mit Tilgungszuschuss beantragt werden.

Außerdem gibt es noch die Möglichkeit, die Kosten energetischer Sanierungsmaßnahmen teilweise steuerlich abzusetzen. Ziel dieser verschiedenen Förderinstrumente ist es, die CO2-Emissionen deutlich zu senken. Dazu hat die Bundesregierung das Klimaschutzprogramm 2030 verabschiedet, das die Umsetzung von EU-Vorgaben zum Klimaschutz beinhaltet und die geeigneten Maßnahmen, wie etwa Heizungsmodernisierung oder Gebäudedämmung, und deren Förderung festlegt.

Informationen zu den jeweiligen Programmen sowie die Möglichkeit zur Antragstellung finden Sie unter bafa.de bzw. kfw.de

Bei der Suche nach der besten Förderung für die neue Heizung – oder das besonders energieeffiziente Gebäude – sind folgende Internetseiten sehr hilfreich:

foerderdatenbank.de

deutschland-machts-effizient.de

co2online.de

Wichtig ist es, den Antrag immer vor Beginn der Maßnahme (i.d.R. Auftragserteilung) zu stellen.