Fachbetriebe nach WHG für alle Tätigkeiten an Heizölverbraucheranlagen

Die Mitgliedsbetriebe der "Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der SHK-Handwerke e.V." (ÜWG) sind zertifizierte und überwachte Fachbetriebe für Heizölverbraucheranlagen und nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie nach der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) berechtigt, auch Arbeiten an Heizöltankanlagen mit einem Fassungsvermögen von mehr als 1.000 l durchzuführen.

 

Zur Suche nach Fachbetrieben nach WHG:
http://www.uewg-shk.de