Kurzfristige Änderungen bei der Förderung von Energieberatungen

Zusätzlich werden die maximalen Zuschussbeträge pro geförderter Beratung um 50 % gegenüber den bisherigen maximalen Zuschusshöhen abgesenkt. Durch diese erneute „Nacht-und-Nebel-Aktion“ der Bundesregierung wird das Vertrauen der betroffenen Energieberater, der Angehörigen der SHK-Branche und nicht zuletzt und wohl am Wichtigsten, den Endverbrauchern in Deutschland, heftig erschüttert. Gerade solche kurzfristigen Aktionen, wie bereits kurz vor Weihnachten 2023 mit der Streichung der Förderprämie für Elektroautos, vergrault den evtl. investitionswilligen Bürger und führt zu einer nachhaltigen Verfestigung der Zurückhaltung dieser. Zwar hat sich die Bundesregierung der Nachhaltigkeit verschrieben, dennoch ist sie wohl anders gemeint, als es jetzt wieder zutage tritt.

Die Begründung der Regierung für diesen Schritt ist nahezu unglaublich: das Programm war ein voller Erfolg und daher werden die Fördersätze abgesenkt. Immerhin unverändert bleiben soll der Bonus für einen individuellen Sanierungsfahrplan und die höheren förderfähigen Ausgaben für Effizienzmaßnahmen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen, z.B. für die Gebäudehülle oder Fenster. Leider hatte man bei Einführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude am 29.12.2023 zum 01.01.2024 den fünfprozentigen Zuschlag zur Förderung beim Heizungstausch ebenfalls noch kurzfristig gestrichen.

Sollten Sie in Ihren Betrieben selbst Energieberatungen durchführen, so weisen Sie bitte die Kunden darauf hin, dass Anträge, die nach dem 6.8.2024 gestellt werden, der reduzierten Förderhöhe unterliegen. Ihr Fachverband SHK Bayern wird sich zusammen mit dem Zentralverband Sanitär Heizung Klima kritisch gegenüber dem BMWK äußern. Den genauen Wortlaut der Pressemitteilung vom 5.8.2024 finden Sie hier.