Reaktion des Fachverbands auf die veröffentlichten Eckpunkte zum Gebäudemodernisierungsgesetz

Nach nunmehr fast einem Jahr legt sie Eckpunkte zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz vor.

Dieses Gebäudemodernisierungsgesetz soll die Paragrafen 71 und 72 des Gebäudeenergiegesetzes ersetzen. Ob das gesamte Gebäudeenergiegesetz in Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) umbenannt wird oder nur die aus dem Gebäudeenergiegesetz herausgelösten Paragrafen in einem neuen Gesetz (Gebäudemodernisierungsgesetz) zusammengefasst werden, bleibt nach unseren Informationen bisher offen. 

Wichtig für die bayerischen SHK-/OL-Innungsfachbetriebe ist es jedoch, die Endkundinnen und Endkunden sowie gewerbliche und öffentliche Kunden bis zum Vorliegen eines endgültigen Gesetzes, wie es auch immer heißen mag, nicht zum GMG konkret zu beraten, da die Angaben der Eckpunkte noch viel zu vage und undefiniert sind. Die Regierung möchte bis Ostern konkrete Entwürfe vorlegen, die dann durch den Bundestag gepeitscht werden und bereits zum 1.7.2026 in Kraft treten sollen. Hierbei soll nicht nur das Gebäudeenergiegesetz überarbeitet und eventuell umbenannt, sondern auch die Verlinkungen zum Wärmeplanungsgesetz teilweise gekappt, die Vorschriften zur Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) modifiziert, die europäische Gebäuderichtlinie integriert und die Bezüge zum Brennstoffhandelsgesetz überarbeitet werden. 

Der Fachverband SHK Bayern beurteilt den Ansatz der Bundesregierung als nur teilweise zielführend. Die in den Eckpunkten erwähnte Grüngasquote wird dazu führen, dass das Heizen mit Gas auf Sicht zwar ökologischer, aber erheblich teurer werden wird. Auch die starke Fokussierung der Eckpunkte auf Fernwärmenetze wird dazu führen, dass es für den Endverbraucher, trotz angestrebter Transparenz der Preisgestaltung der Stadtwerke, wohl nicht billiger werden wird. 

Fazit aus Sicht unseres Verbandes: Im Neubau bleiben die Wärmepumpe oder Biomassekessel (Holz) Mittel der Wahl. Im Gebäudebestand wird es jedoch mehr Möglichkeiten der Wärmeerzeugung geben, die aber wahrscheinlich deutlich teurer werden. Wichtig erscheint ebenfalls eine Beibehaltung einer attraktiven Förderkulisse, um den Umstieg auf klimafreundlichere Heizungssysteme zu ermöglichen. Sollten Ihre Kunden von Ihnen wissen wollen, was sie gegenwärtig machen können, empfehlen Sie ihnen den Einbau eines, nach dem aktuell noch gültigen BEG förderfähigen Wärmeerzeugers. Eine gewährte Förderzusage der KfW bleibt auch bei Änderung des GEG/BEG mindestens zwei Jahre gültig. Insgesamt wäre auch die Absenkung des Strompreises nach wie vor ein Ziel, das man nicht aus den Augen verlieren sollte. Wie die derzeitige Regierung die angestrebte Klimaneutralität bis 2045 mit den vorgelegten Eckpunkten erreichen will, bleibt offen.

Die aktuellen Informationen der Bundesregierung (Eckpunkte, FAQ etc.) finden Sie hier.

Bilder vom PR-Termin mit dem BR finden sie hier 1 2 3.