Seit 1. Januar 2008 dürfen nur noch Fachbetriebe nach WHG an Heizölverbraucheranlagen über 1.000 Liter Tankinhalt arbeiten!
Fachbetriebe müssen sowohl über eine einschlägige Eintragung in die Handwerksrolle verfügen als auch z.B. Mitglied in einer Überwachungsgemeinschaft sein!
Anmeldung und weitere Informationen finden Sie hier!